§1 Allgemeines & Geltungsbereich
Der besseren Lesbarkeit halber werden das Brautpaar nachfolgend als Auftraggeber und „Herzklopfen – Hochzeitsplanungen by Gianpiero Sforza“ als Auftragnehmer sowie gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von „Herzklopfen – Hochzeitsplanungen by Gianpiero Sforza“, die zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer zum Zweck der Durchführung eines bestimmten Events vereinbart werden. Sie gelten auch für etwaige noch nach Auftragserteilung vereinbarte weitere Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Event.

Das Unternehmen wird vertreten durch den Inhaber, Herrn Gianpiero Sforza.

Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Erstgespräch, Leistungen, Angebot, Vertragsschluss
Die von dem Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind darauf gerichtet, die Auftraggeber zu einem bestimmten Event zu beraten, den Event zu planen, zu organisieren, die Durchführung zu koordinieren und die Auftraggeber bei der Durchführung des Events zu begleiten.

In einem Erstgespräch (Briefing) legen die Vertragsparteien Art und Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen fest und halten dieses Ergebnis in einer Leistungsbeschreibung schriftlich fest. Die Leistungsbeschreibung wird von den Parteien unterzeichnet. Mit Unterschrift unter die Leistungsbeschreibung wird diese bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages.

Auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung erstellt der Auftragnehmer ein Angebot. Auch für Leistungen, die erst nach Auftragserteilung für die Veranstaltung gewünscht werden oder sich nachträglich als erforderlich erweisen, unterbreitet der Auftragnehmer den Auftraggebern entsprechende Angebote.

Der Auftragnehmer schlägt Anbieter vor, welche die von den Auftraggebern für die Durchführung des Events gewünschten Leistungen erbringen können, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung einer Location, das Catering oder Musikbegleitung. Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeber bei der Beauftragung dieser Anbieter. Vertragspartner dieser Anbieter sind ausschließlich die Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat insoweit ausschließlich eine vermittelnde Funktion. Den Auftraggebern steht es frei, andere, als die von dem Auftragnehmer vorgeschlagenen Anbieter zu wählen und zu beauftragen.

Um eine reibungslose Koordination des Events durch den Auftragnehmer zu ermöglichen, setzen die Auftraggeber den Auftragnehmer in jedem Fall jeweils unverzüglich über die von ihnen mit den Anbietern geschlossenen Verträge, deren Leistungsart und Leistungsumfang in Kenntnis.

Durch die Unterschrift der Auftraggeber unter das Angebot kommt ein verbindlicher Vertrag mit dem Auftragnehmer zustande.

Änderungs- und Ergänzungswünsche seitens der Auftraggeber nach Vertragsschluss sind jeweils schriftlich zu vereinbaren.

§ 3 Preise
Das Erstgespräch (Briefing) ist für die Auftraggeber kostenlos und wird nicht in Rechnung gestellt.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden je nach vertraglicher Vereinbarung mit einem Pauschalpreis oder nach Einzelleistungen in Rechnung gestellt. Die von den Auftraggebern zu zahlende Vergütung für den Auftragnehmer folgt aus dem Vertrag.

Die Berücksichtigung von Änderungs- und Ergänzungswünsche seitens der Auftraggeber nach Auftragserteilung werden gesondert in Rechnung gestellt. Hierzu zählen auch Zusatzleistungen, die erst nach Vertragsschluss als erforderlich erkennbar werden.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich gelten die im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten.

Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort fällig und ohne Abzug dem Firmenkonto des Auftragnehmers anzuweisen. Es gilt das auf den Rechnungen vermerkte Zahlungsziel.

Erfolgen Zahlungen oder Teilzahlungen nicht binnen des Zahlungsziels, befinden sich die Auftraggeber in Zahlungsverzug. Einer Erinnerung oder Mahnung bedarf es für den Eintritt des Zahlungsverzuges nicht.

Bei Zahlungsverzug seitens der Auftraggeber sind offene Forderungen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 5 Rücktritt & Kündigung
Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Vertrag ist verbindlich. Rücktritt und Kündigung von dem Vertrag sind, soweit zwingende gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen, mit Ausnahme der nachstehenden Sachverhalte ausgeschlossen.

Wenn die Durchführung der vertraglich geplanten Veranstaltung zu dem geplanten Termin aus Gründen höherer Gewalt, also einem unvorhergesehenen, von beiden Vertragsparteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich wird, informiert die Vertragspartei, die durch die höhere Gewalt an der Vertragserfüllung gehindert ist, unverzüglich die andere Vertragspartei. Beide Vertragsparteien sind dann zum Rücktritt berechtigt, die durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen hat.

Die Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann

Als solche Gründe gelten beispielsweise:

  • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei
  • Zahlungsverzug der Auftraggeber
  • Nichterbringung von dem Auftragnehmer vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Bestimmung einer angemessenen Nachfrist

Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.

Erfolgt die Kündigung des Vertrages durch die Auftraggeber vor dem Veranstaltungstermin, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf einen Teil der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung gemäß nachfolgender Staffelung:

  • Kündigung bis zu 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 25 %
  • Kündigung bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
  • Kündigung später als vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 75 %

§ 6 Haftung
Für einen Schaden der Auftraggeber haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Erfüllung der Verträge, welche die Auftraggeber mit Dritten vereinbart haben. Insbesondere ist die Haftung des Auftragnehmers für Schlecht- oder Nichtleistungen oder sonstige Mängel in Bezug auf die Verträge der Auftraggeber mit Dritten ausgeschlossen. Dies gilt ebenso, wenn der Auftragnehmer im Auftrag der Auftraggeber mit deren weiteren Vertragspartnern organisatorische Absprachen getroffen hat und diese von den Vertragspartnern der Auftraggeber nicht beachtet werden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden der Auftraggeber, die von Dritten, wie etwa von den weiteren Vertragspartnern der Auftraggeber verursacht werden.

Weiterhin bestehen keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer für die Folgen höherer Gewalt. Dies gilt ebenfalls für das Eintreten von Umständen, welche die Veranstaltung unmöglich machen, jedoch vom Auftragnehmer nicht verursacht wurden oder von ihm in anderer Weise zu vertreten sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte und Eigenwerbung
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Vertrag vor für den Fall, dass diese vertragsgemäß in das Eigentum dessen übergehen soll.

Nutzungsrechte jeglicher Art an den vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Texten, Plänen, Fotografien, Skizzen, Programmen, Modellen und Entwürfen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Vereinbarung beider Vertragspartner bei dem Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer hat das Recht, Konzepte, Texte, Entwürfe, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und für Referenzzwecke unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu nutzen.

Fernerhin ist dieser berechtigt, während der Veranstaltung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigennutzung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

§ 8 Salvatorische Klausel
Ergänzungen oder Änderungen der hier niedergeschriebenen Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit der Auftraggeber – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Stand: März 2024